Die Geschichte der Spielautomaten reicht bis an das Ende des 19. Jahrhunderts zurück. Als Erfinder gelten die Caille-Brüder sowie Charles Fey. Die Caille-Brüder entwickelten 1889 den ersten Geldspielautomaten „Black Cat“. Charles Fey baute zeitgleich den ersten „Einarmigen Banditen“ (Liberty Bell), der auf der Basis des heute noch eingesetzten 3-Walzen-Gerätes funktionierte. Die Funktionalität und der Aufbau der Liberty Bell wurde vielfach nachgebaut, dieser Spielautomat galt als einer der Grundsteine für die Industrie der Geldspielautomaten. Noch heute kann man einen originalen Liberty Bell in einem Restaurant in Nevada, USA. besichtigen.
Es folgte eine Reihe von technischen Entwicklungen im 20. Jahrhundert, hin zu den aktuellen, elektronisch betriebenen Automaten. Bereits am Anfang des letzten Jahrhunderts wurden serienmäßig produzierte Spielautomaten in Kneipen, Bordellen, Tabakgeschäften, Bowling-Halls und sogar bei Barbieren aufgestellt. Der erste elektro-mechanische Automat „Money Honey“ wurde Anfang der 60er Jahre durch Bally Technologies entwickelt. Die Entwicklung schreitete fort, heute werden Geldspielautomaten nur noch elektronisch betrieben. Als am bekanntesten in Deutschland gelten die Geldspielautomaten von Merkur und NSM-Löwen (Novomatic). Seit der Einführung des Internets in den 90er Jahren gibt es auch virtuelle Geldspielautomaten, die in Online-Casinos angeboten werden, und sich stetig steigender Beliebtheit erfreuen, und häufig nicht den strengen deutschen Gesetzen und Regelungen in Sachen Glücksspiel unerliegen, was höhere Gewinnsummen für den Spieler ermöglicht. Geldspielautomaten befinden vor allem sich in klassischen Kneipen, Spielhallen und Casinos.
Die Technik der Geldspielautomaten ist sehr ausgereift und unterliegt hohen Qualitätsansprüchen. Die deutsche Gesetzgebung hat zur Eindämmung von Spielsucht und pathologischer Spielabhängigkeit diverse Gesetze und Vorschriften erlassen. Die Regelungen hierzu befinden sich in der Spielverordnung, im Jugendschutzgesetz und in der Gewerbeordnung. So ist in Deutschland generell keine Jugendfreigabe zulässig. Für Jugendliche unter 18 Jahren besteht zudem ein generelles Aufenthaltsverbot für Spielhallen, auch nicht in Begleitung von Erwachsenen oder Sorgeberechtigten. In Kneipen hat der Inhaber / Betreiber des Geldspielautomaten auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetztes zu achten.
Die Anzahl der aufstellbaren Geldspielautomaten ist auf 3 bzw. 12 pro Ort begrenzt. Alkohol darf in Spielhallen generell nicht ausgeschenkt werden, auch nicht an Erwachsene. Gesetzlich geregelt sind die maximale Gewinnausschüttung, der Gewinn-Einsatz sowie die Intervalle zwischen den Gewinnen, wie auch die Verluste. Pro Stunde darf der Gewinn 500 Euro nicht überschreiben (Differenz aus Gewinn und Verlust) und mehr als 80 Euro pro Stunde darf der Verlust nicht betragen. Der Mittelwert des Verlustes in einer Stunde beträgt maximal 33 Euro. Die eingesetzten Geldspielautomaten unterliegen einer Prüf-Pflicht durch die PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt). Zudem muss jeder Geldspielautomat regelmäßig (mindestens 2jährig) durch einen öffentlich bestellten Gutachter oder dem TÜV abgenommen werden. Für die Einnahmen der Spielhallen- und Automatenbetreiber sind zudem Steuern zu entrichten (Umsatzsteuer und Vergnügungssteuer).
In Deutschland wurden für das Jahr 2010 ca. 230.000 aufgestellte Geldspielautomaten gezählt, Tendenz steigend. Spielhallen auf der „grünen Wiese“ erleben einen regelrechten Boom, obwohl auch Online-Casinos im Internet einen verstärkten Zulauf verzeichnen; gespielt wird eben immer.